Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der Havertz Cyber Service Neuss (HCS Neuss), Nelkenstr. 22, 41466 Neuss (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber:
- Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Privatkunden") sowie
- Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Geschäftskunden")
(nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber").
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- PC-Service und Computerhilfe
- Netzwerkinstallationen
- Serverbetreuung
- Cloud-Dienstleistungen
- IT-Sicherheitslösungen
- technische Beratung im IT-Bereich
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem individuellen Angebot oder dem Leistungsverzeichnis.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Subunternehmer oder Dritte einzusetzen. Für deren sorgfältige Auswahl haftet der Auftragnehmer.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder
- tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Passwörter und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an überlassenen Daten, Software und Hardware verfügt und diese rechtmäßig nutzt.
Vor Beginn von Arbeiten an IT-Systemen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, daher wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten folgende Verzugszinsen:
- gegenüber Privatkunden: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)
- gegenüber Geschäftskunden: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB)
§ 5 Abnahme der Leistungen
Wichtiger Hinweis zur Unterschrift: Mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, der Arbeitsbestätigung oder dem Abnahmeprotokoll bestätigt der Auftraggeber, dass die vereinbarten Leistungen vollständig und ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Mängel müssen spätestens bei Unterzeichnung schriftlich dokumentiert werden.
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung schriftlich abnimmt
- der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt oder in Betrieb nimmt
- der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich anzeigt
Diese Regelung gilt nicht zulasten von Privatkunden, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 6 Gewährleistung und Mängel
Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Privatkunden
Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für Geschäftskunden
Geschäftskunden sind verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Erbringung zu prüfen.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich angezeigt werden.
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.
Die Gewährleistungsfrist für Geschäftskunden beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften:
- Minderung verlangen oder
- vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus:
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- einer übernommenen Garantie
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten).
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Datenverlust
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn von Arbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
Der Auftragnehmer haftet für Datenverluste nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
§ 8 Bonitätsabfragen und Drittanbieter
Bei Vertragsabschlüssen mit Drittanbietern (z. B. Internetanbieter, Mobilfunkanbieter, Leasinggesellschaften) führen diese eigenständig Bonitätsprüfungen durch.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
- Ablehnung von Verträgen durch Drittanbieter aufgrund negativer Bonitätsprüfungen
- negative Einträge bei Auskunfteien (z. B. Schufa), die nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden
- Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund negativer Bonitätsbewertungen
- die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Bonitätsinformationen Dritter.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur im Rahmen der Vertragsdurchführung und nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter hcs-neuss.de/datenschutz abrufbar ist.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Widerrufsrecht für Privatkunden
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Neuss, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ IT-1 Datensicherungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine vollständige und aktuelle Datensicherung seiner Systeme und Datenbestände durchzuführen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
§ IT-2 Fernwartung
Der Auftraggeber kann Leistungen im Wege der Fernwartung (Remote-Support) in Anspruch nehmen.
Hierbei erhält der Auftragnehmer Zugriff auf das IT-System des Auftraggebers über eine gesicherte Verbindung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Fernwartung:
- eine stabile Internetverbindung besteht
- erforderliche Zugriffsrechte vorhanden sind.
§ IT-3 Softwarelizenzen
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße oder rechtliche Probleme, die aus der Nutzung nicht ordnungsgemäß lizenzierter Software durch den Auftraggeber entstehen.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Lizenzierung aller eingesetzten Softwareprodukte verantwortlich.
§ IT-4 Sicherheitsrisiken im Internet
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass trotz sorgfältiger Installation und Konfiguration kein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Malware oder Hackerangriffen garantiert werden kann.
Eine Haftung für Schäden durch externe Angriffe ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
§ IT-5 Reaktionszeiten bei Support
Sofern kein gesonderter Wartungsvertrag besteht, erfolgen Supportleistungen nach Verfügbarkeit des Auftragnehmers.
Verbindliche Reaktionszeiten gelten nur, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
Stand: März 2026